(1) Diese Nutzungsbedingungen (nachfolgend „Bedingungen“) in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses im Internet vorliegenden Fassung gelten für die Nutzung der von der dotega GmbH (nachfolgend: „dotega“) vertriebenen cloudbasierten Softwarelösung (nachfolgend: „Dienst“) durch den Kunden sowie für alle sonstigen Verträge zwischen dotega und dem Kunden, soweit bei Vertragsschluss auf diese Nutzungsbedingungen verwiesen wird.
(2) dotega ist ein Anbieter für Softwarelösungen mit Sitz in Stuttgart. Kunde ist die Wohnungseigentümergemeinschaft (nachfolgend: „WEG“), vertreten durch den von ihr bestellten Verwalter. Der Verwalter erklärt, über die erforderliche Vollmacht zu verfügen, diesen Vertrag im Namen der WEG abzuschließen. Sollte der Verwalter im eigenen Namen und auf eigene Rechnung handeln, wird der Verwalter selbst Vertragspartner und damit Kunde im Sinne dieser Nutzungsbedingungen.
Diese Bedingungen können vom Kunden auf seinem Computer abgespeichert und/oder ausgedruckt werden. Sie liegen ausschließlich in deutscher Sprache vor. Die jeweils aktuellen Bedingungen sind unter www.dotega.de/nutzungsbedingungen abrufbar.
(3) dotega behält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft einseitig anzupassen, wenn ein berechtigter Grund für die Änderung der jeweiligen Bedingung gegeben ist und die Änderung für den Kunden unter Berücksichtigung der jeweiligen Interessen zumutbar ist. Ein berechtigter Grund liegt vor, wenn die Änderung für den Kunden lediglich vorteilhaft oder neutral ist oder die Änderung insbesondere aufgrund einer veränderten Gesetzeslage oder aus Gründen der IT-Sicherheit notwendig ist, die für dotega zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit dem Kunden nicht vorhersehbar waren. dotega wird den Kunden frühzeitig, mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten, über beabsichtigte Änderungen der Bedingungen per E-Mail informieren. Sollte der Kunde nicht einverstanden sein, kann er der Änderung innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang der Ankündigung widersprechen. dotega wird den Kunden in der E-Mail auf das Widerspruchsrecht und die Frist hinweisen. Widerspricht der Kunde, bleibt der Vertrag unverändert bestehen. dotega steht in diesem Fall aber das Recht zur Kündigung des Vertrages vier Wochen zum Monatsende zu. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb der vierwöchigen Frist, gilt dies als Zustimmung zur Änderung der Bedingungen. dotega wird den Kunden in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf die Bedeutung seines Schweigens hinweisen.
Gegenstand des Vertrags ist die entgeltliche und zeitlich auf die Dauer des Vertrags begrenzte Gewährung des Dienstes durch den Kunden über das Internet. Der genaue Leistungsumfang des Dienstes ist der Website unter www.dotega.de/unser-modell zu entnehmen. Der Kunde kann auf den Dienst über einen gängigen Web-Browser zugreifen.
Ggf. umfasst der Vertragsgegenstand auch weitere Leistungen, sofern diese durch den Kunden unter Bezugnahme auf diese Nutzungsbedingungen beauftragt wurden.
Die Leistung von dotega stellt in keinem Fall eine Rechtsberatung dar.
Die Darstellung der Leistungen auf der Website von dotega stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern ist unverbindlich. Der Kunde gibt ein verbindliches Angebot gegenüber dotega ab, wenn er den Online-Bestellprozess unter Eingabe der dort verlangten Angaben durchlaufen hat und im letzten Schritt auf „Zahlungspflichtig bestellen“ klickt. Nachdem der Kunde seine Bestellung abgeschickt hat, sendet dotega ihm eine E-Mail, die den Empfang der Bestellung des Kunden bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigungs-Mail). Der Vertrag kommt zustande, indem dotega den Kundenaccount für den Kunden freischaltet.
Zunächst gibt der interne Verwalter, ggf. als Vertreter des Kunden, auf der Website oder nach Öffnen des Links, den er von dotega erhalten hat, seinen Namen, Nachnamen und seine E-Mail Adresse ein. Er erhält anschließend eine E-Mail mit einem Link, über den er seine E-Mail-Adresse bestätigen kann. Nach Bestätigung der E-Mail-Adresse kann der Kunde sein Kundenkonto anlegen, indem er ein Passwort gemäß den Passwortvorgaben erstellt. Anschließend muss der Kunde die Anzahl der Wohnungen, die zur WEG gehören, eingeben. Dann wählt der Kunde aus, welches Abo-Modell er abschließen möchte. Möglich sind der Abschluss eines Jahresabos oder eines Monatsabos. Anschließend wählt der Kunde die Zahlungsmethode aus, wobei die Zahlung mit der Kreditkarte, mit Paypal oder die Zahlung mittels Lastschrifteinzugs zur Verfügung stehen. Hat der Kunde dies ausgewählt, kann er die Bestellung abschließen, indem er auf „Zahlungspflichtig bestellen“ klickt. Im Anschluss daran kann der Kunde auswählen, ob der das Onboarding selbst vornehmen möchte oder ob dies gegen eine zusätzliche Vergütung hinzubestellt werden soll.
Die Bestelldaten werden von dotega gespeichert. Der Kunde erhält eine Übersicht über alle relevanten Daten seiner Bestellung in der Bestellbestätigungs-Mail. Diese Mail kann der Kunde ausdrucken, sofern er die Vertragsdaten in gedruckter Form wünscht. Der Kunde kann darüber hinaus seine Bestelldaten jederzeit im Kunden-Log-in-Bereich „Abonnement verwalten“ einsehen.
Bevor der Kunde die Funktionen des Dienstes vollständig nutzen kann, muss er die verschiedenen Wohneinheiten und die dazugehörigen Daten einpflegen (nachfolgend: „Ersteinrichtung“). Der Kunde kann die Ersteinrichtung selbst vornehmen oder sie gegen eine zusätzliche Vergütung durch dotega vornehmen lassen. Hat der Kunde sich bei Abschluss dieses Vertrages zunächst gegen die Ersteinrichtung durch dotega entschieden, kann er die Ersteinrichtung dennoch nachträglich über den Hilfe-Button beauftragen. In jedem Fall trägt der Kunde die Verantwortung für die Richtigkeit der Daten; im Falle der Ersteinrichtung durch dotega muss er die eingetragenen Daten auf ihre Richtigkeit überprüfen.
(1) Bestellt die WEG eine andere Person als Verwalter, kann der Admin-Account an diese Person übertragen werden. In diesem Fall ist eine E-Mail an Support@dotega.de zu richten mit der Aufforderung, den Admin-Account einer anderen E-Mail-Adresse zuzuweisen. Dem bisherigen Admin wird in diesem Fall der Read-only-Zugang des neuen Admin zugewiesen, es sei denn, der Kunde teilt dotega mit, dass der bisherige Admin keinen Account mehr benötigt.
(2) Findet ein Eigentümerwechsel statt und muss deswegen ein Read-only-Account übertragen werden, ist dies dotega per E-Mail an Support@dotega.de anzuzeigen.
(3) Der Verwalter kann die Änderung des Verwalters und die Übertragung des Accounts bei Bedarf eigenständig über die Plattform vornehmen.
(1) dotega gewährt dem Kunden die Nutzung der jeweils aktuellsten Version des Dienstes über das Internet mittels Zugriff über einen gängigen Browser. Der Kunde erhält einen Admin-Zugang mit Schreibrechten sowie pro Wohneinheit jeweils zwei Read-only-Zugänge (abzüglich des Admin-Zugangs), die ausschließlich leseberechtigt sind. Der Admin-Account ist für den Verwalter der WEG bestimmt. Der Kunde wird über den Admin-Zugang die E-Mail-Adressen der Miteigentümer eingeben, die eine Leseberechtigung erhalten sollen. dotega wird den Miteigentümern daraufhin über die angegebenen E-Mail-Adressen eine E-Mail zukommen lassen, die einen Link enthält, über den die Miteigentümer den Read-only-Zugang aktivieren und ein eigenes Passwort setzen können.
(2) dotega gewährleistet die Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit des Dienstes während der Dauer des Vertragsverhältnisses und wird diese in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten. Der Funktionsumfang des Dienstes sowie die Einsatzbedingungen ergeben sich aus den öffentlich verfügbaren Informationen des Herstellers über dessen Website.
(3) dotega stellt dem Kunden nach Vertragsschluss eine Benutzeranleitung in Form von Hilfebuttons zur Verfügung. Die Benutzeranleitung ist während der Nutzung des Dienstes jederzeit einsehbar.
(4) dotega kann, ohne hierzu verpflichtet zu sein, den Dienst jederzeit aktualisieren oder weiterentwickeln und diesen insbesondere aufgrund geänderter Rechtslage, technischer Entwicklungen oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit anpassen. dotega wird dabei die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen und den Kunden rechtzeitig über notwendige Updates informieren. Im Falle einer wesentlichen Beeinträchtigung der berechtigten Interessen des Kunden steht diesem ein Sonderkündigungsrecht zu.
(5) Eine Anpassung auf die individuellen Bedürfnisse oder die IT-Umgebung des Kunden schuldet dotega nicht.
(6) dotega wird den Dienst regelmäßig warten und den Kunden über etwaige hiermit verbundene Einschränkungen rechtzeitig, mindestens 72 Stunden im Voraus, informieren. Die Information erfolgt nach Wahl von dotega per E-Mail an den Kunden oder direkt im Account des Kunden.
(7) dotega wird dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Daten vornehmen. dotega treffen jedoch keine Verwahrungs- oder Obhutspflichten hinsichtlich der Daten. Für eine ausreichende Sicherung der Daten ist der Kunde verantwortlich.
(1) Eine physische Überlassung des Dienstes an den Kunden erfolgt nicht.
(2) Der Kunde erhält an der jeweils aktuellsten Version des Dienstes für die vertraglich festgelegte Anzahl an Nutzern das einfache, d. h. nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare, zeitlich auf die Dauer des Vertrags beschränkte Recht, den Dienst mittels Zugriff über einen Browser nach Maßgabe der vertraglichen Regelungen zu nutzen.
(3) Der Kunde darf den Dienst nur selbst und nur im Rahmen seiner Tätigkeit zur Verwaltung der WEG nutzen. Eine weitergehende Nutzung des Dienstes durch den Kunden ist nicht gestattet.
Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, den Dienst oder Komponenten hiervon
§69d UrhG bleibt hiervon unberührt. Insbesondere ist der Kunde berechtigt, die in § 69d Abs. 1 UrhG vorgesehenen Handlungen vorzunehmen, soweit dies zur Herstellung der Interoperabilität der Software mit anderen Programmen notwendig ist und die dafür erforderlichen Informationen nicht anderweitig zugänglich gemacht werden. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Bestimmungen des § 69d UrhG.
Sämtliches geistiges Eigentum am Dienst verbleibt ausschließlich bei dotega. Ein Recht zur Nutzung des Dienstes steht dem Kunden nur zu, soweit dieser Vertrag oder ggf. darüber hinausgehende, zwingende gesetzliche Vorschriften dies ausdrücklich vorsehen.
Der Kunde gestattet dotega, die nicht-personenbezogenen Daten, die der Kunde in den Dienst einbringt, unentgeltlich zu nutzen, soweit dies für die Bereitstellung und Weiterentwicklung des Dienstes erforderlich ist.
dotega richtet für Anfragen des Kunden zu Funktionen des Dienstes einen Support-Service ein. Anfragen können über die auf der Website von dotega angegebene Support-Hotline Montag bis Freitag zwischen 9:00 Uhr und 17 Uhr oder per E-Mail an Support@dotega.de gestellt werden. Im Falle einer E-Mail-Anfrage wird sich der Support binnen 48 Stunden ab Eingang der Anfrage (Wochenenden und bundesweite Feiertage sowie Feiertage in Baden-Württemberg ausgenommen) mit dem Kunden in Verbindung setzen, um die Anfrage zu beantworten.
(1) dotega gewährt eine Gesamtverfügbarkeit des Dienstes von mindestens 99% im Monat.
(2) Als Verfügbarkeit gilt die Möglichkeit des Kunden, sämtliche Hauptfunktionen des Dienstes zu nutzen. Nicht als Ausfallzeiträume bei der Ermittlung der Erreichung der Mindestverfügbarkeit gelten
Zeiten unerheblicher Störungen bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeit außer Betracht Für den Nachweis der Verfügbarkeit sind die Messinstrumente von dotega im Rechenzentrum maßgeblich.
(3) Der Kunde hat Störungen unverzüglich an it@dotega.de zu melden. Die Erreichbarkeit des Störungsdienstes ist Montag bis Freitag (ausgenommen bundesweite Feiertage sowie Feiertage in Baden-Württemberg) zwischen 9:00 Uhr und 17:00 Uhr gewährleistet (Servicezeiten). Sofern es sich um keine schwerwiegende Störung (siehe dazu Absatz 4) handelt, wird sich der Störungsdienst binnen 48 Stunden ab Eingang der Meldung während der Servicezeiten mit dem Kunden in Verbindung setzen, um die Störung zu beseitigen.
(4) Schwerwiegende Störungen (die Nutzung des Dienstes insgesamt oder eine Hauptfunktion des Dienstes ist nicht möglich) wird dotega auch außerhalb der Servicezeiten spätestens binnen 8 Stunden ab Eingang der Meldung der Störung – sofern die Meldung innerhalb der Servicezeiten erfolgt – beheben (Behebungszeit). Sofern absehbar ist, dass eine Behebung der Störung nicht innerhalb dieser Zeitspanne möglich ist, wird dotega den Kunden hierüber unverzüglich informieren und die voraussichtliche Überschreitung der Zeitspanne mitteilen.
(5) Sonstige erhebliche Störungen (Haupt- oder Nebenfunktionen des Dienstes sind gestört, können aber genutzt werden; oder andere nicht nur unerhebliche Störungen) werden spätestens binnen 24 Stunden ab Eingang der Meldung während der Servicezeiten behoben (Behebungszeit), wenn die Meldung innerhalb der Servicezeiten erfolgt.
(6) Die Beseitigung von unerheblichen Störungen liegt im Ermessen von dotega.
(1) Der Kunde hat seine Zugangsdaten geheim zu halten und mit angemessenen Maßnahmen vor Zugriffen Unbefugter zu schützen. Der Kunde wird dafür sorgen, dass eine Nutzung nur im vertraglich vereinbarten Umfang geschieht. Ein unberechtigter Zugriff, von dem der Kunde Kenntnis erlangt, ist dotega unverzüglich mitzuteilen.
(2) Der Kunde ist für alle Aktivitäten verantwortlich, die in seinem Konto stattfinden.
(3) Der Kunde stellt sicher, dass in den Dienst eingebrachte Daten nicht gegen diesen Vertrag, geltendes Recht oder die Rechte eines Dritten verstoßen und dass eventuell erforderliche Einwilligungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Nutzung des Dienstes vorliegen.
(4) Der Kunde wird die Daten vor deren Ablage oder Nutzung im Dienst auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten prüfen und hierfür dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen (z.B. Virenschutzprogramme) einsetzen.
(5) Der Kunde hat in eigener Verantwortung regelmäßig angemessene Datensicherungen vorzunehmen.
(6) Im Fall einer Störung hat der Kunde dotega in angemessenem Rahmen bei der Störungsbehebung zu unterstützen.
Hinsichtlich seiner Infrastruktur-Anteile bestimmt sich der Nutzungsumfang des Dienstes nach den zwischen dotega und seinem Cloud-Provider geltenden vertraglichen Beziehungen. Der Dienst wird auf der Netcup-Infrastruktur in Europa gehostet.
Für die Beschaffung solcher Infrastrukturen und das damit verbundene Dienstleistungsniveau gelten bestimmte Beschränkungen und Bedingungen. Insbesondere richtet sich die Nutzung der Cloud-Infrastruktur durch den Kunden nach den Konditionen, die zwischen dem Cloud-Provider und dotega vereinbart sind. Der Leistungsumfang ergibt sich hinsichtlich der zugrunde liegenden IT-Infrastruktur aus den Bedingungen des Cloud-Providers. Die entsprechenden Bedingungen sind verfügbar unter Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) | netcup.
Die Datensicherung liegt in der Verantwortung des Kunden. dotega übernimmt keine Verantwortung für Fehlfunktionen oder Beeinträchtigungen jeder Art, die durch die der Vertragsleistung zu Grunde liegende Cloud-Infrastruktur verursacht werden, sofern dotega diese nicht im Einzelfall zu vertreten hat.
Der Dienst beinhaltet Free- und Open-Source-Software. In Bezug auf diese Open-Source-Elemente gelten die jeweils gültigen Open-Source-Lizenzbedingungen vorrangig.
(1) Hinsichtlich der Gewährung der Nutzung des Dienstes gelten die Gewährleistungsvorschriften des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB).
(2) Der Kunde hat dotega jegliche Mängel unverzüglich anzuzeigen.
(3) Die Gewährleistung für nur unerhebliche Minderungen der Tauglichkeit der Leistung wird ausgeschlossen.
(4) Die verschuldensunabhängige Haftung gem. § 536a Abs. 1 BGB für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorlagen, ist ausgeschlossen.
(5) Hinsichtlich der sonstigen Leistungen gelten die jeweils einschlägigen gesetzlichen Gewährleistungsregeln.
(1) dotega haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Mängeln, die dotega arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit dotega garantiert hat, sowie nach dem Produkthaftungsgesetz
(2) Unbeschadet der Fälle unbeschränkter Haftung gemäß § 16 (1) haftet dotega bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf, allerdings beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für die einfach fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung zudem jedenfalls der Höhe nach begrenzt auf die nach diesem Vertrag zu leistenden Servicegebühren im Zeitraum von zwölf Monaten vor Eintritt des schädigenden Ereignisses.
(3) dotega haftet insbesondere nicht für die Richtigkeit der eingegebenen Daten, auch dann nicht, wenn diese Eintragung auf Wunsch des Kunden durch dotega erfolgt ist. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Eintragungen, auch die von dotega vorgenommenen, zu kontrollieren. Der Haftungsausschluss gilt nicht, wenn dotega vorsätzlich falsche Zahlen eingetragen hat.
(4) § 16 gilt auch zu Gunsten von Mitarbeitern, Vertretern und Organen von dotega.
(1) dotega hat als Versicherungsnehmerin eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bei der AXA Versicherung AG abgeschlossen. Der Versicherungsschutz besteht für den Verwalter als versicherte Person, sofern er seine Verwalterrolle nicht gewerblich ausübt. Versichert ist die Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts für Vermögensschäden aus der Tätigkeit als WEG-Verwalter mittels Nutzung der Softwarelösung zur WEG-Selbstverwaltung.
(2) Die Versicherungssumme beträgt 1.000.000 EUR je Verstoß. Die Selbstbeteiligung pro Versicherungsfall beträgt 250 €. Eigenschäden des Verwalters sind nur abgedeckt, sofern er einen Eigentumsanteil von nicht mehr als 45 % der WEG hält.
(3) Weitere Einzelheiten und Einschränkungen zur Versicherung können bei dotega erfragt werden.
(4) dotega ist nicht Vermittler dieser Versicherungsleistung und erzielt aus dem mit der AXA Versicherung AG abgeschlossenen Vertrag keinerlei Gewinn, sondern legt die Versicherungsprämie auf den Kunden um.
(1) dotega gewährleistet, dass der Dienst keine Rechte Dritter verletzt. Sollte ein Dritter gegenüber dem Kunden eine Rechtsverletzung durch die vertragsgemäße Nutzung des Dienstes durch den Kunden behaupten, wird der Kunde dotega hierüber umgehend informieren. Sollte der Dritte rechtliche Schritte gegen den Kunden einleiten, wird der Kunde dotega die erforderlichen Vollmachten erteilen und Befugnisse einräumen, um den Rechtsstreit zu führen. dotega wird den Kunden von allen Ansprüchen Dritter wegen von dotega zu vertretender Schutzrechtsverletzungen im Zusammenhang mit der vertragsgemäßen Nutzung des Dienstes freistellen sowie von eventuellen Kosten einer Rechtsverfolgung bis zu den gesetzlichen Gebühren, sofern die Ansprüche von dotega nicht bestritten werden oder letztinstanzlich festgestellt wurden.
(2) Der Kunde sichert zu, dass die auf den Servern von dotega abgelegten Inhalte und Daten sowie deren Nutzung und Bereitstellung durch dotega nicht gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstoßen. Der Kunde wird dotega von Ansprüchen, die Dritte aufgrund eines Verstoßes gegen dieses § 18 Abs. 2 geltend machen, freistellen.
(1) Der Kunde hat je nach im Bestellprozess gewählter Variante entweder monatlich oder für ein Jahr im Voraus das auf der Webseite von dotega am Tag des Vertragsschlusses und in der Bestellbestätigungs-Mail ausgewiesene Entgelt zu zahlen. Alle Preise sind in Euro und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.
(2) Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich bzw. jährlich, je nach gewählter Variante. Der Kunde ist damit einverstanden, den Rechnungsbeleg ausschließlich in elektronischer Form zu erhalten. Der Rechnungsbetrag wird automatisch von dem Konto des Kunden eingezogen. Der Kunde ermächtig dotega ausdrücklich dazu, den fälligen Betrag im Rahmen des Vertrages einzuziehen. Sollte der Einzug der Zahlung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen scheitern, hat der Kunde die Rückbelastungskosten und ggf. anfallende Bankbearbeitungsgebühren zu erstatten. Der Rechnungsversand und der Einzug des Geldes erfolgt durch den Dienstleister Stripe Payments Europe, Limited.
(3) Der Kunde gibt bei Abgabe der Bestellung an, ob er wahlweise per Kreditkarte, per SEPA Lastschriftmandat oder mit PayPal bezahlen möchte. Der Kunde autorisiert die Zahlung wahlweise durch die Eingabe der Bank-, Kreditkartendaten oder Zugangsdaten eines Zahlungsdienstanbieters. Bei mobilen Zahlungsverfahren verwendet der Kunde zur Freigabe (Authentifizierung) der Zahlung zusätzlich die App des Zahlungsdienstleisters.
(4) dotega ist gemäß der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur starken Kundenauthentifizierung (PSD II) verpflichtet, bei einer Online-Zahlung bestimmte gesetzlich vorgegebene personenbezogene Daten an den jeweiligen Zahlungsdienstleister zu übermitteln. Nähere Informationen hierzu finden sich in der Datenschutzerklärung.
(5) Wählt der Kunde die SEPA-Zahlung, stimmt er ausdrücklich dem Verfahren zu und erteilt dotega ein SEPA-Lastschriftmandat. Das erteilte Mandat ist bis auf Widerruf für die gesamte Vertragslaufzeit gültig (Mehrfachmandat). Der Widerruf des SEPA-Mandats hat keine Auswirkung auf den Fortbestand des Vertrages. Mit der Bestellbestätigungs-Mail erhält der Kunde vorab eine Benachrichtigung über die Gläubiger-Identifikationsnummer, die Mandatsreferenz, den Betrag und Zeitpunkt des anstehenden SEPA-Lastschrifteinzugs (Pre-Notification). Die Vorlagefrist entspricht den geltenden Standard-Vorgaben im Zahlungsverkehr. Der fällige Rechnungsbetrag wird von dotega unter Angabe der Bankverbindung und der Mandatsreferenz vom Konto des Kunden eingezogen. Der SEPA-Lastschrifteinzug kann innerhalb von 8 Wochen nach dem Belastungsdatum widerrufen werden. Die Forderung bleibt davon unberührt.
Der Kunde stimmt zu, dass die vertragsbezogene Kommunikation in elektronischer Form, z.B. per E-Mail, erfolgen kann.
(1) Durch Anklicken des Bestellbuttons „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot ab. Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots durch dotega durch Freischalten der Kundenaccounts zustande und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mindestlaufzeit des Vertrages beträgt je nach Auswahl des Kunden im Bestellprozess entweder einen Monat oder ein Jahr. Nach Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag um die ursprünglich vereinbarte Vertragslaufzeit, es sei denn, es ist rechtzeitig vorher eine Kündigung durch eine der Parteien erklärt worden.
(2) Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt werden.
(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Die Kündigung kann in Textform erklärt werden. Die Kündigung kann darüber hinaus erklärt werden, indem der Kunde den Kündigungsbutton anklickt.
(5) dotega kann den Zugang zum Dienst sofort aussetzen, wenn dotega den begründeten Verdacht hat, dass:
(6) Nach Beendigung des Vertrages hat der Kunde 30 Tage lang die Möglichkeit, die gespeicherten Daten herunterzuladen. Nach 31 Tagen wird dotega die auf seinen Servern verbliebenen Daten des Kunden löschen. Ein Zurückbehaltungsrecht oder Pfandrechte an den Daten zugunsten von dotega bestehen nicht.
Der Kunde erklärt im Bestellprozess, dass dotega sofort mit der Erbringung der Leistung beginnen soll. Entsprechend schaltet dotega die Accounts des Kunden mit sofortiger Wirkung frei. Der Kunde erkennt an und bestätigt im Bestellprozess, dass dadurch das Widerrufsrecht, das dem Kunden, sofern er Verbraucher ist, zusteht, erlischt. Der sofortige Leistungsbeginn, das Erlöschen des Widerrufsrechts und die Zustimmung des Kunden zu beidem wird dem Kunden durch die Bestellbestätigungs-Mail bestätigt.
Die EU-Kommission stellt eine Plattform für außergerichtliche Streitschlichtung bereit. Verbrauchern gibt dies die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit Ihrer Online-Bestellung zunächst ohne die Einschaltung eines Gerichts zu klären. Die Streitbeilegungs-Plattform ist unter dem externen Link https://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar. dotega ist bemüht, bei Meinungsverschiedenheiten mit Kunden eine einvernehmliche Lösung zu finden. dotega erklärt allerdings, zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren weder bereit noch verpflichtet zu sein. Sollte der Kunde daher mit einem der Angebote von dotega nicht zufrieden sein, kann er dies dotega über den Support-Service mitteilen.
(1) Der Schutz der personenbezogenen Daten des Kunden hat für dotega einen hohen Stellenwert. dotega wird die personenbezogenen Daten des Kunden deswegen nur entsprechend der in der Datenschutzerklärung niedergelegten Grundsätze verarbeiten. Die Datenschutzerklärung kann vom Kunden auf seinem Computer abgespeichert und/oder ausgedruckt werden.
(2) Der Kunde trägt dafür Sorge, dass alle Personen, deren Daten im Dienst verarbeitet werden, dieser Verarbeitung zustimmen. Alle aus einer etwaigen Verletzung dieser Rechte entstehenden Folgen, trägt allein der Kunde.
(3) Sämtliche Inhalte des Dienstes, insbesondere Dienstprogramme und andere technische Informationen, müssen als vertrauliche Informationen behandelt werden und dürfen nur im Rahmen dieses Vertrages verwendet werden. Wenn vertrauliche Informationen durch den Kunden an Dritte weitergegeben werden, die nicht zu deren Erhalt berechtigt sind, behält sich dotega das Recht vor, entsprechende rechtliche Schritte einzuleiten.
(1) Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrags unwirksam oder nicht durchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt. Die Parteien werden solche Regelungen durch wirksame und durchführbare Regelungen ersetzen, die dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck sowie dem Willen der Parteien bei Vertragsschluss möglichst gleichkommen. Entsprechendes gilt im Falle einer Vertragslücke.
(2) Mündliche oder schriftliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen dieses Vertrags und seiner Anlagen bedürfen der Schriftform.
(3) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980 (UN-Kaufrecht).
(4) Wenn der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz von dotega in Stuttgart. dotega ist in diesem Fall aber berechtigt, den Kunden an seinem Wohn- bzw. Geschäftssitz zu verklagen. Ist der Kunde Verbraucher, gilt der allgemeine Gerichtsstand.